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Zusätzliche Öffnungszeiten Mai bis Oktober

by StalagAdmin April 29, 2026

Zusätzliche Öffnungstermine der Gedenkstätte von Mai bis Oktober 2026

Ab Mai bis einschließlich Oktober 2026 öffnen wir zusätzlich zweimal im Monat die Gedenkstätte für interessierte Besucher:innen, jeweils von 11:00 bis 15:00 Uhr.

Mit diesem erweiterten Angebot gehen wir auf den Wunsch vieler Besucher:innen ein, die die Gedenkstätte gerne auch am Wochenende besuchen möchten.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen.

Termine

02.05.2026
16.05.2026 (Samstag nach Christi Himmelfahrt)
06.06.2026
20.06.2026
04.07.2026
18.07.2026
01.08.2026
15.08.2026
05.09.2026
19.09.2026
03.10.2026 (Tag der Deutschen Einheit)
17.10.2026

 

Besucher:innenordnung der Gedenkstätte Stalag 326 (VI K)

Diese Besucherordnung dient dazu, einen sicheren, respektvollen und reibungslosen Besuch der Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) zu gewährleisten. Da sich die Gedenkstätte auf dem Gelände der Polizeischule befindet, gelten besondere Zugangs- und Sicherheitsregelungen. Wir bitten alle Besucher:innen, den Anweisungen der Mitarbeiter:innen der Gedenkstätte sowie des Personals der Pforte bzw. des Sicherheitspersonals der Polizeischule Folge zu leisten. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Zugang zum Gelände

  • Da sich die Gedenkstätte auf dem Gelände der Polizeischule befindet, ist beim Betreten ein gültiger Personalausweis mitzuführen.
  • Bitte melden Sie sich vor dem Betreten des Geländes an der Pforte an.
  • Nutzen Sie für Ihren Besuch die ausgewiesenen Parkplätze vor der Pforte.
  • Das Parken im Bereich vor der Schranke ist nicht gestattet.
  • Von Montag bis Freitag erhalten Einzelbesucher:innen an der Pforte einen Besucher:innenausweis.
  • Angemeldete Besucher:innen oder Gruppen benötigen keinen Besucher:innenausweis.
  • Nach der Anmeldung können Sie die Parkplätze direkt an der Gedenkstätte nutzen.
  • Besucher:innen werden vom Personal der Gedenkstätte an der Pforte abgeholt und wieder zurückgebracht.

Verhalten auf dem Gelände

  • Auf dem gesamten Gelände sowie in den Räumen der Gedenkstätte ist das Fotografieren nicht gestattet.
  • Dieses Verbot gilt auch für den Eingangsbereich der Pforte und den Bereich vor der Schranke.
  • Tiere können leider weder auf das Gelände noch in die Ausstellung mitgebracht werden.
  • Bitte beachten Sie, dass das Gelände der Polizeischule nicht selbstständig betreten oder besichtigt werden darf.
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