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20.04.2024 | 30 Jahre Stukenrocker Appell

by Oliver Nickel März 28, 2024

“…da für die Überlebenden jeder Monat zählt.”

30 Jahre Stukenbrocker Appell

Datum: 20.04.2024
Zeitraum: 16 bis 20 Uhr
Anschrift: Lippstädter Weg 26, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Anmeldung: Bitte melden Sie sich direkt hier über das Formular an.

Vom 22. bis 24. April 1994 fand in Schloss Holte-Stukenbrock eine Konferenz mit dem Titel “Sowjetische Kriegsgefangene und Kriegsgefangenenlager im Deutschen Reich 1941-1945” statt.
Am Rande der Konferenz formulierten einige Engagierte, die Kontakte zu osteuropäischen Überlebenden der nationalsozialistischen Verfolgung unterhielten, den Stukenbrocker Appell.
Darin forderten sie Klarheit über die Auszahlungsmodalitäten von 1 Milliarde DM, welche die Bundesregierung im Dezember 1992 in einem Abkommen mit dem russischen Präsidenten für NS-Opfer in der Russischen Föderation, Belarus und der Ukraine zugesagt hatte. Neben der zügigen Umsetzung des Abkommens forderten sie eine Einbeziehung der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen in den Kreis der Empfangsberechtigten und eine entsprechende Aufstockung der Mittel.

30 Jahre später fragen wir danach, wie es zu dem Appell kam.

  • Welche Kontakte zu Überlebenden hatten die Initiatoren?
  • Worum ging es Ihnen?
  • Was hat der Appell gebracht?
  • Hatte er weitere Wirkungen über die intendierten Ziele hinaus?
  • Auch nach den sehr späten Auszahlungen an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene nach 2015 wird zu fragen sein.

Darüber spricht Oliver Nickel mit den drei Autoren des Stukenbrocker Appells Uta Gerlant, Lothar Eberhardt und Pavel Polian.

  • Welche Anliegen hatten die Überlebenden?
  • Wie organisierten sie sich, um ihre Interessen zu vertreten?
  • Welche Verbindungen hatte “Blumen für Stukenbrock” zu ihnen?

Diese Fragen wird Jens Hecker mit Michelle Wirachowski und Theo Flint besprechen.

Anmeldung

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    Zugangsvoraussetzungen

    • Wir bitten Sie, sich mit Ihren Kontaktdaten verbindlich zur Führung anzumelden.
      Nutzen Sie hierfür bequem unser Kontaktformular.
    • Da sich die Gedenkstätte auf dem Gelände der Polizeischule befindet, müssen Sie einen gültigen Personalausweis mit sich führen.
    • Sie erhalten an der Pforte der Polizeischule einen Besucher*innenausweis.
    • Das Fotografieren auf dem Gelände und in der Gedenkstätte ist nicht erlaubt.
    • Es dürfen keine Hunde auf dem Gelände und in der Ausstellung mitgeführt werden.
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